Stunden auf einem Auftrag schreiben
Stunden, die du nicht schreibst, rechnest du auch nicht ab. Du kannst die Uhr während des Auftrags laufen lassen oder hinterher selbst eintragen, wie lange du gearbeitet hast.
Mit der Uhr, auf dem Arbeitsschein
- 1Öffne den Auftrag und klick auf Arbeitsschein.
- 2Klick bei Zeit erfassen auf Starten, sobald du anfängst.
- 3Steck dein Telefon ruhig in die Tasche; die Startzeit bleibt erhalten, auch wenn der Bildschirm ausgeht.
- 4Klick am Ende auf Stoppen und speichern. Die Zeit wird auf fünf Minuten gerundet und sofort auf dem Auftrag gutgeschrieben.
Von Hand, hinterher
- 1Öffne den Auftrag und geh zum Block Stunden, oder öffne in der App den Tab Stunden und wähl Hinzufügen.
- 2Wähl das Datum und trag ein, wie viele Minuten du gearbeitet hast.
- 3Schreib bei Worum es ging kurz auf, was du gemacht hast, zum Beispiel Kabel gezogen.
- 4Lass das Häkchen Diese Stunden abrechnen gesetzt, wenn der Kunde dafür bezahlt.
- 5Klick auf Stunden speichern.
Gut zu wissen
- Die Uhr sitzt auf dem Arbeitsschein in der Web-App. In der mobilen App schreibst du Stunden von Hand, über den Tab Stunden.
- Auf dem Tab Stunden siehst du deine Woche Tag für Tag, und unten, wie viel du geschrieben hast und wie viel davon abgerechnet wird.
- Was du hier schreibst, taucht auf dem Arbeitsschein wieder auf, den der Kunde unterschreibt, und geht später mit auf die Rechnung.
- Mehr als 24 Stunden an einem Tag geht nicht. Bekommst du diese Meldung, hast du wahrscheinlich Stunden eingetragen, wo Minuten gefragt sind.
Klappt es nicht?
- Deine Uhr ist weg oder läuft nicht mehr.
- Die Uhr läuft im Browser des Geräts, auf dem du sie gestartet hast. Öffnest du den Auftrag auf einem anderen Telefon, in einem anderen Browser oder in der App, läuft sie dort nicht. Schreib die Stunden in dem Fall von Hand; das kostet dich eine Minute und bringt genau dasselbe.
- Deine Stunden kommen nicht auf die Rechnung.
- Schau nach, ob das Häkchen Diese Stunden abrechnen gesetzt ist; Stunden mit dem Hinweis nicht abgerechnet bleiben draußen. Steht dabei abgerechnet, sind sie schon auf einer früheren Rechnung mitgegangen und kommen kein zweites Mal.
Zuletzt geprüft am 28. August 2026
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